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   OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00 - 3   

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https://dejure.org/2002,2634
OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00 - 3 (https://dejure.org/2002,2634)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2002 - 5 U 17/00 - 3 (https://dejure.org/2002,2634)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 5 U 17/00 - 3 (https://dejure.org/2002,2634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit nach Verkehrsunfall infolge Rotlichtverstoßes bei Beweisfälligkeit des Versicherungsnehmers für eine schlafbedingte Bewusstlosigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung für das Vorliegen einer Schlafapnoe bei einem Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsausschluss; Sekundenschlaf; Schlafapnoe-Syndrom; Amnesie; Grob fahrlässiges Verhalten

  • Judicialis

    VVG § 23; ; VVG § 25; ; VVG § 61; ; VVG § 152; ; AKB § 12 Nr. 1 Abs. 2 lit. e; ; AKB § 13; ; BGB § 31; ; BGB § 827 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; BGB § 827
    Beweislast für Schuldunfähigkeit trägt bei § 61 VVG der VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch gegen den Träger einer Vollkaskoversicherung wegen eines Unfallschadens trotz Rotlichtverstosses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 605
  • NJW-RR 2004, 288 (Ls.)
  • VersR 2003, 1518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    In seinem Urteil vom 22.2.1989 (IV a-ZR 274/87, VersR 1989, 469, 470; ebenso U.v. 23.1.1985 IV a ZR 128/83 VersR 1985, 440) hat er die Annahme des Berufungsgerichts, die Beweislastregel des § 827 Satz 1 BGB sei im Rahmen des § 61 VVG entsprechend anzuwenden, für rechtsfehlerfrei erklärt.

    Im Rahmen der dafür erforderlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls kann eine erheblich verminderte Einsichts- und Hemmungsfähigkeit nicht außer Betracht bleiben (BGH U.v. 22.2.1989, IVa ZR 274/87 VersR 1989, 469, 470), auch wenn die Annahme von Vorsatz und damit eine Leistungsfreiheit nach § 152 VVG - nichts anderes kann für den Fall der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls der Kaskoversicherung gelten - nicht daran scheitert, dass offen bleibt, ob der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Bewußtseinszustand gehandelt haben (BGH, U. v. 20.6.1990 - IV ZR 298/89, BGHZ 111, 373).

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    In seiner Entscheidung vom 20.6.1990 [IV ZR 298/89 (BGHZ 111, 372)] ist er gleichfalls davon ausgegangen.

    Im Rahmen der dafür erforderlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls kann eine erheblich verminderte Einsichts- und Hemmungsfähigkeit nicht außer Betracht bleiben (BGH U.v. 22.2.1989, IVa ZR 274/87 VersR 1989, 469, 470), auch wenn die Annahme von Vorsatz und damit eine Leistungsfreiheit nach § 152 VVG - nichts anderes kann für den Fall der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls der Kaskoversicherung gelten - nicht daran scheitert, dass offen bleibt, ob der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Bewußtseinszustand gehandelt haben (BGH, U. v. 20.6.1990 - IV ZR 298/89, BGHZ 111, 373).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    Damit hat er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH VersR 1992, 1087, VersR 1989, 582; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rdn. 29; Rdn. 34 mit umfangreichem Nachweis zur Rspr.).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    In seinem Urteil vom 22.2.1989 (IV a-ZR 274/87, VersR 1989, 469, 470; ebenso U.v. 23.1.1985 IV a ZR 128/83 VersR 1985, 440) hat er die Annahme des Berufungsgerichts, die Beweislastregel des § 827 Satz 1 BGB sei im Rahmen des § 61 VVG entsprechend anzuwenden, für rechtsfehlerfrei erklärt.
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    Damit hat er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH VersR 1992, 1087, VersR 1989, 582; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rdn. 29; Rdn. 34 mit umfangreichem Nachweis zur Rspr.).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 20 U 118/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00
    In analoger Anwendung von § 31 BGB muss die Klägerin für das Verhalten ihres gesetzlichen Organs einstehen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geschäftsführer im versicherungsrechtlichen Sinne zugleich Repräsentant der Klägerin war (Stiefel/Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 2 Rdn. 45; OLG Hamm NVersZ 1999, 271; OLG Köln R + S 1994, 370, 371; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 Rdn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 31/16

    Leistungsfreiheit des Lebensversicherers wegen Tötung der versicherten Person

    Die Beweislast für die Schuldunfähigkeit trifft den Täter (vgl. BGH, a.a.O. zu § 81 VVG; Senat, Urt. v. 11.12.2002 - 5 U 17/00 - VersR 2003, 1518; siehe auch BGH, Urt. v. 11.3.2015 - IV ZR 400/14 - NJW 2015, 1382 zu § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 8 R 110/09

    Rentenversicherung

    Denn bei Verabredung eines solchen Rückrufrechts ist im Gegenteil gerade unklar, ob es überhaupt je ausgeübt wird und ggf. zu welchem Zeitpunkt (vgl. LSG Bremen, Urteil v. 29.3.2000, L 2 KR 4/99; Nowak, ZfS 2003, 129; Padé in jurisPK-SGB IV, § 4 Rdnr. 37; Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung [AusstrahlungsRL], Abschn. 3.4.1).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.02.2001 - 5 U 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23640
OLG Zweibrücken, 27.02.2001 - 5 U 17/00 (https://dejure.org/2001,23640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.02.2001 - 5 U 17/00 (https://dejure.org/2001,23640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 5 U 17/00 (https://dejure.org/2001,23640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rollidriver.de (Kurzinformation)

    Von Anfänger operiert - Patienten-Forderung nach Schmerzensgeld vergebens

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